Wildwuchs Brauwerk Hamburg KG AGB

Wildwuchs Brauwerk Hamburg KG
I. Allgemeine Verkaufsbedingungen
[Stand 08/2017]

§ 1 Geltung
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot, Annahme
Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.

§ 3 Preise, Zahlung
(1) Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen. Unsere Preise verstehen sich frei Frachtführer ab Ort der Rampe, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Mit Inkrafttreten der neuesten Preisliste verlieren alle anderen Listen und etwaigen sonstigen Preisvereinbarungen ihre Gültigkeit. Die Preise sind absolute Nettopreise. Sie verstehen sich insbesondere ohne Umsatzsteuer, etwaige Zölle oder andere Steuern.
(2) Der Kaufpreis ist soweit nicht anders vereinbart unverzüglich ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
(3) In Ergänzung zur Zahlung gem. § 3 Ziff 2 wonach der Kaufpreis mangels anderweitiger Vereinbarung sofort ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig ist kann der Käufer beim Wildwuchs Brauwerk Hamburg als Unternehmer ein SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt im Regelfall 2 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Wildwuchs Brauwerk Hamburg verursacht wurde.
Der Verkäufer Wildwuchs Brauwerk Hamburg kann ohne Angaben von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 5 Lieferung
(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
(3) Arbeitskampf, teilweiser oder gänzlicher Ausfall von Produktmitteln, Verzögerungen bei deren Belieferung, Transportbehinderungen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt berechtigt Wildwuchs Brauwerk Hamburg jedoch, die Belieferung um die Dauer der Behinderung oder Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dasselbe gilt bei saisonbedingter Übernachfrage.
(4) Wir behalten uns die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Holt der Kunde Waren oder andere Güter selbst ab, hat er die Pflicht, diese beförderungssicher auf geeigneten Fahrzeugen zu verladen, auch wenn ihn dabei Mitarbeiter des Wildwuchs Brauwerk Hamburg oder verbundenen Unternehmen unterstützen. Der Kunde stellt diese Unternehmen und deren
Mitarbeiter insoweit von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Gefahrübergang, Versendung
Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.

(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

§ 8 Qualität/ Gewährleistung
Wildwuchs Brauwerk Hamburg liefert Getränke in einwandfreier Qualität, die im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften hergestellt sind. Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.
(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist im Übrigen dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
Der Käufer hat die Waren bei Ablieferung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hinsichtlich der Menge und Qualität der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) und Transportmittel (Getränkekomponenten; sonstige Pfandbehältnisse), der Arten und der Sorten einschließlich der von uns zugesicherten Restlaufzeit bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum der gelieferten Ware zu untersuchen. Eine diesbezügliche Rüge ist unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware in dieser Hinsicht als genehmigt. Andere Mängel sind nach Ablauf von drei Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen; ausgenommen hiervon sind bei ordnungsgemäßer Mängeluntersuchung nicht erkennbare Mängel. Letztere sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrem Erkennen schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Ansonsten sind Mängelrügen ausgeschlossen

(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
(3) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Käufer hat Saldenbestätigungen, Leergutsalden und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen dieser Bestätigungen, Salden oder Abrechnungen sind unverzüglich anzumelden, sie sind einen Monat nach Abrechnungszugang ausgeschlossen. Ansonsten gelten sie als genehmigt.

§ 9 Haftung
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Kegs
Die zur Wiederverwendung bestimmten Kegs werden dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen und sind an Wildwuchs Brauwerk Hamburg oder einen von ihm benannten Dritten unverzüglich zurückzuführen. Sie bleiben unveräußerliches Eigentum des Wildwuchs Brauwerk Hamburg. Zusätzliche Beschriftungen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des Wildwuchs Brauwerk Hamburg . Wildwuchs Brauwerk Hamburg ist berechtigt, Pfand in üblicher Höhe zu berechnen. Die Kegs sind in gleicher Art und Güte und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für ordnungsgemäß zurückgeführte Kegs wird eine entsprechende Pfandgutschrift erteilt. Nicht zurückgeführte Kegs werden nach billigem Ermessen des Wildwuchs Brauwerk Hamburg , zumindest jedoch mit 50% des Wiederbeschaffungspreises für neuer Kegs (“Abzug neu für alt”) unter Verrechnung des Pfandes berechnet. Gleiches gilt, sofern bei Beendigung der Geschäftsverbindung ein negativer Leergutsaldo besteht.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Datenschutz
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
(3) Wir setzen den Käufer hiermit entsprechend § 4a Abs. 1 Satz 2 BDSG und § 4 Abs. 1 TDDSG davon in Kenntnis und der Käufer willigt ein, dass wir seine sämtlichen Daten aus der Geschäftsbeziehung erfassen, speichern, verarbeiten und zur anonymisierten und/oder pseudonymisierten eigenen Vermarktung nutzen können und sie insoweit an verbundene dritte Unternehmen sowie für die Vertragserfüllung eingesetzte Dritte, insbesondere Transportunternehmen weitergeben dürfen. Die vorstehende Einwilligung des Käufers beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Im Zweifel deutscher Text maßgebend
Diese Allgemeinen Lieferbedingungen und dieser Text unterliegen deutschem Recht und soll nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Sie sind in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.


II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen/ Events und Feiern bei Wildwuchs Brauwerk Hamburg  KG
(im Nachfolgenden Wildwuchs Brauwerk Hamburg genannt)

§1 Geltungsbereich:
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über und Aufträge zur mietweisen Überlassung von Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten vom Wildwuchs Brauwerk Hamburg zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen vom Wildwuchs Brauwerk Hamburg.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung vom Wildwuchs Brauwerk Hamburg, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

§2 Veranstalter:
Veranstalter im rechtlichen Sinne ist immer der Auftraggeber. Wildwuchs Brauwerk Hamburg ist Vermieter der Räume und bietet ggf. weitere Leistungen wie Equipment und Catering an.

§3 Buchungen:
Buchungen haben immer in schriftlicher Form, mind. per Email, zu erfolgen. Buchungen müssen immer von beiden Parteien bestätigt worden sein, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Wir behalten uns vor, dass die Veranstaltungen, wie Brauereiführungen und Tastings, erst ab einer Gruppengroße von 8 Personen tatsächlich stattfinden können. Bei Stornierung diesbezüglich durch Wildwuchs Brauwerk Hamburg werden die Kosten erstattet.

§4 Preise und Zahlungen

  1. Zahlungsziel: Die Bezahlung hat, wie in der Rechnung angegeben, zu erfolgen.
  2. Abrechnungsgrundlage ist die in der Auftragsbestätigung vom Kunden angegebene Gästezahl bzw. die verbindlich bestellten Mengen.
  3. Die Abrechnung von Getränken erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch, es sei denn, es sind ausdrücklich verbindliche Mengen oder Pauschalen vereinbart worden.
  4. Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. Nach Erhalt der beidseitig unterzeichneten Auftragsbestätigung ist 4 Wochen vor Veranstaltung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme fällig. Der Kunde erhält hierüber eine gesonderte Rechnung. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Rechnungsbetrag der Schlussrechnung ist spätestens 7 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzug und unter Nennung der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
  6. Stornogebühren sind immer sofort fällig.
  7. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können bei gewerblichen Kunden gemäß § 288 II BGB acht Prozentpunkte und bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (EZB) verlangt werden.

§5 Eventagenturen / Fremdcaterer:
Eventagenturen sowie Fremdcaterer, welche die Räumlichkeiten von Wildwuchs Brauwerk Hamburg für ihre Veranstaltung anmieten und das Catering sowie den Service übernehmen, sind verpflichtet, ihre Gäste durch gut sichtbar platzierte Aufsteller darüber zu informieren, wer Veranstalter ist sowie sich für das Catering verantwortlich zeigt.

§6 Stornierungen/ Absagen:
Bei Stornierungen gelten folgende Sätze:
Bei Veranstaltungen – auch im Rahmen von zus. gebuchten Leistungen:

Veranstaltungskategorie 1 (Braukursen):

  • Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Rechnungsbetrages und ggf. zus. Leistungen.
  • Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Rechnungsbetrages und ggf. zus. Leistungen.
  • Ab dem 13. Tag vor der Veranstaltung werden 80 % der Kosten berechnet.

Veranstaltungskategorie 2 (Reservierungen bei Brauereiführungen/ Tastings):

  • Aufgrund des enormen Aufwands ist es leider nicht möglich, gekaufte Tickets umzutauschen, zu stornieren oder zu widerrufen. Hier verweisen wir auf § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Dieser regelt, dass beim Kauf von Tickets für einen bestimmten Termin kein Widerrufsrecht für den Käufer besteht.
    Preisänderung vorbehalten.

Veranstaltungskategorie 3 (Reservierte Gruppen): Je 10 angemeldeter Personen kann eine Person ohne Stornierungskosten jederzeit vor Veranstaltungsbeginn abgemeldet werden. Für jede weitere wieder abgemeldete oder nicht erschienene Person werden folgende Kosten berechnet:
• Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor der Besichtigung: 50 % des Rechnungsbetrages und ggf. zus. Leistungen.
• Ab dem 13. Tag vor der Veranstaltung werden 80 % der Kosten berechnet.

Veranstaltungskategorie 4 (Gastronomische Leistungen bei einfachen Gruppenbesuchen):
• Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten, jedoch 50 % auf die konkret gebuchten Leistungen.
• Ab dem 5. Tag vor der Veranstaltung werden 80 % der Kosten berechnet.

Veranstaltungskategorie 5 (Gastronomische Leistungen und Dienstleistungen im Rahmen von Events (auch Eventagenturen) -Firmenfeiern, größere Familienfeste, Hochzeiten etc.):
• Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten inkl. der vorgesehenen Personalleistungen, des gebuchten Equipments sowie der Eigenleistungen und von Wildwuchs Brauwerk Hamburg gebuchten Fremddienstleistungen und Anmietungen (ggf. 50 % eines Pauschalpreises zzgl. Sondervereinbarungen).
• Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung 80 % der zu erwartenden Gesamtkosten inkl. der vorgesehenen Personalleistungen, des gebuchten Equipments sowie der Eigenleistungen und von Wildwuchs Brauwerk Hamburg gebuchten Fremddienstleistungen und Anmietungen (ggf. 50 % eines Pauschalpreises zzgl. Sondervereinbarungen).
• Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Schriftformerfordernis Die Stornierung hat immer in Schriftform, mind. per Email, an die Adresse des Wildwuchs Brauwerks Hamburg zu erfolgen. Telefonische Stornierungen, auch Teilstornierungen, werden nicht akzeptiert. Wildwuchs Brauwerk Hamburg haftet für keine Art der Verhinderung, auch nicht für Krankheit oder höhere Gewalt! Eine rechtzeitige Stornierung liegt in der Haftung des Auftraggebers.

§7 Rücktritt von Wildwuchs Brauwerk Hamburg Wildwuchs Brauwerk Hamburg ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Wildwuchs Brauwerk Hamburg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein;
• Wildwuchs Brauwerk Hamburg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Wildwuchs Brauwerk Hamburg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Wildwuchs Brauwerk Hamburg zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
• eine vereinbarte oder gemäß Rechnung verlangte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer vom Wildwuchs Brauwerk Hamburg gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde Der berechtigte Rücktritt von Wildwuchs Brauwerk Hamburg begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt ein Schadensersatzanspruch von Wildwuchs Brauwerk Hamburg gegen den Kunden bestehen, so kann Wildwuchs Brauwerk Hamburg den Anspruch pauschalieren.

§8 Verlust oder Beschädigung
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen des Wildwuchs Brauwerk Hamburg. Das Wildwuchs Brauwerk Hamburg übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Wildwuchs Brauwerk Hamburg. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. Im Übrigen gilt Ziffer II Nr. 3 entsprechend.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen.
Wildwuchs Brauwerk Hamburg ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Wildwuchs Brauwerk Hamburg berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Wildwuchs Brauwerk Hamburg abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf Wildwuchs Brauwerk Hamburg die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Wildwuchs Brauwerk Hamburg für die Dauer der Vorenthaltung des Raumes oder der Fläche eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

§9 Haftung des Kunden für Schäden
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine natürliche, juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
2. Es ist verboten, den Veranstaltungsort mit Konfettikanonen/ Feuerwerk oder ähnliche Dingen zu verunstalten, beschädigen oder zu verdrecken – denkt an unsere Umwelt! Des Weiteren übernimmt Wildwuchs die Reinigungskosten, die durch außergewöhnliche Vermutzungen dieser oder ähnlicher Art entstehen, nicht – verantwortlich ist der Veranstalter.
3. Wildwuchs Brauwerk Hamburg kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (zum Beispiel Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

§10 Schlussbestimmung: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

01. Mai 2021
Wildwuchs Brauwerk Hamburg KG


Wildwuchs Brauwerk Hamburg General Terms and Conditions of Sale
[Current as of 01/2016]

§ 1 Application
(1) These terms and conditions of sale shall apply exclusively. Differing or contrary terms shall not apply except if expressly agreed upon in writing.

(2) These terms and conditions of sale shall also govern all future transactions between the parties and shall also apply if we perform delivery despite our knowledge of differing or contrary terms.
(3) These terms and conditions of sale shall only apply vis á vis entrepreneurs, governmental entities, or special governmental estates within the meaning of sec. 310 para. 1 BGB (German Civil Code).

§ 2 Offer, Acceptance
Insofar as the order constitutes an offer within the meaning of § 145 BGB we are entitled to accept the offer within two weeks.

§ 3 Prices, Payment
(1) Delivery shall be made at the respective daily/list prices or agreed sales prices that are valid on the date of delivery for the relevant customer group. Prices are free carrier from the location of our ramp, exclusive of the respective statutory VAT and exclusive of costs for packaging, except as otherwise expressly agreed upon. Price changes take effect upon notification of the buyer. All price lists and other price agreements, if any, become null and void as soon as the latest price list comes into effect. All prices are absolute net prices and in particular do not include value-added tax, customs duties or other taxes.

(2) The purchase price is, if not agreed otherwise, due and payable net immediately from the date of the invoice. From the due date default interest in the amount of 8% above the respective base interest rate p. a. shall accrue. We reserve all rights to claim further damages for delay.

(3) In addition to a payment under sec. 3 clause 2, according to which the purchase price is due and payable immediately on receipt of the invoice, unless agreed otherwise, the purchaser can give Wildwuchs Brauwerk Hamburg a SEPA business-to-business mandate. The SEPA direct debit will normally take place two days after the invoice date. The pre-notification period is reduced to one day. The purchaser is to ensure that the account has sufficient funds. Any costs incurred as a result of the direct debit being refused or reversed are to be borne by the purchaser, unless Wildwuchs Brauwerk Hamburg is responsible for the refusal or reversal.
The seller, Wildwuchs Brauwerk Hamburg, can require advance payment for individual purchasers and contracts without giving its reasons.

§ 4 Offset, Retainer
The purchaser shall be entitled to offset only insofar as the purchaser’s counterclaim is acknowledged, undisputed or assessed in a legally binding judgement. The purchaser is entitled to claim retainer rights only to the extent such rights are based on the same transaction.

§ 5 Delivery
(1) Delivery is conditioned upon timely and proper performance of all duties of the purchaser. Defenses based on non-performance of the contract are reserved.

(2) In case of default in acceptance or other breach of duties to cooperate by the purchaser we are entitled to claim any resulting damage including but not limited to additional expenses, if any. Further damages are reserved. In this case, the risk of loss or damage to the goods passes to the purchaser at the time of such default or breach of duty to cooperate.

(3) However, labor disputes, partial or total supply shortages or supply delivery delays, transportation hindrances or other events of force majeure entitle Wildwuchs Brauwerk Hamburg to postpone delivery for the duration of the hindrance or delay plus a reasonable lead time. The same applies to seasonal excess demand.

(4) We reserve the right of correct and timely delivery to us by our suppliers. In case of non-availability of the service we will inform the buyer without delay. Any consideration is repaid immediately. If the buyer picks up merchandise or other goods, it is his duty to load these on suitable vehicles safe for transport,
even if employees of Wildwuchs Brauwerk Hamburg or their affiliated companies provide their assistance. Insofar the buyer releases these companies and their employees from any and all damages and claims asserted by third parties.

§ 6 Passing of Risk, Shipment
If the purchaser demands shipment of the goods the risk of loss or damage to the goods passes to the purchaser upon dispatch.

§ 7 Retention of Title
(1) We retain title to the goods until receipt of all payments in full. In case of breach of contract by the purchaser including, without limitation, default in payment, we are entitled to take possession of the goods.
(2) The purchaser shall handle the goods with due care, maintain suitable insurance for the goods and, to the extent necessary, service and maintain the goods.
(3) As long as the purchase price has not been completely paid, the purchaser shall immediately inform us in writing if the goods become subject to rights of third persons or other encumbrances.
(4) The purchaser may resell goods subject to the above retention of title only in the course of his regular business. For this case, the purchaser hereby assigns all claims arising out of such resale, whether the goods have been processed or not, to us. Notwithstanding our right to claim direct payment the purchaser shall be entitled to receive the payment on the assigned claims. To this end, we agree to not demand payment on the assigned claims to the extent the purchaser complies with all his obligations for payment and does not become subject to an application for insolvency or similar proceedings or to any stay of payments.
(5) Insofar as the above securities exceed the secured claim by more than 10%, we are obligated, upon our election, to release such securities upon the purchaser’s request.

§ 8 Quality/Warranty
Wildwuchs Brauwerk Hamburg will deliver beverages in perfect quality that are produced in accordance with applicable laws. Any complaints concerning the amounts or prices indicated on the delivery note and/or invoice – including for deliveries of pallets – are to be submitted upon receipt of goods, at the latest within 10 days. Any delay in submitting the complaint will result in the customer losing the right to subsequent delivery or credit.

(1) Precondition for any warranty claim of the purchaser in other respects is the purchaser’s full compliance with all requirements regarding inspection and objection established by sec. 377 HGB (German Commercial Code).
Upon delivery, the buyer shall immediately and carefully inspect the goods concerning defects with regard to the quantity and quality of the supplied and returned packaging (full and empty packaging) and means of transport (beverage components; other returnable containers), the types and grades, including the remaining time period up to the best-before date of the supplied merchandise as guaranteed by us. A corresponding notification of defects must be submitted immediately, otherwise the merchandise is considered to have been accepted in this regard. Other defects must be claimed in writing within three business days after delivery; latent defects that were not noticed during the proper inspection for defects are excluded from this rule. A notification of the latter must be submitted within three business days after such defects were noticed. Timely dispatch of the notification shall suffice for compliance with the deadline. Apart from that, any notifications of defects are excluded.
(2) Warranty claims shall be time-barred after 12 months of the passage of risk.
(3) In case of non-conformity of the goods the purchaser is entitled to alternative performance in the form of subsequent improvement or delivery of conforming goods. If such alternative performance has failed, the purchaser is entitled to reduce the purchase price or to withdraw from the contract.
(4) The buyer shall verify balance confirmations, empties balances and other invoice statements. Any objections to these confirmations, balances or invoice statements must be made immediately; they are excluded one month after receipt of the invoice statement and are then considered to have been accepted.

§ 9 Liability
(1) In case of intent or gross negligence on our part or by our agents or assistants in performance we are liable according to the provisions of applicable law; the same applies in case of breach of fundamental contract obligations. To the extent the breach of contract is unintentionally our liability for damages shall be limited to the typically predictable damage.
(2) Our liability for culpable damage to life, body or health as well as our liability under the Product Liability Act shall remain unaffected.
(3) Any liability not expressly provided for above shall be disclaimed.

§ 10 Kegs
Empty kegs intended for reuse are only left to the customer for their intended use and are to be returned to Wildwuchs Brauwerk Hamburg or a third party it designates without delay. They remain the inalienable property of Wildwuchs Brauwerk Hamburg. Additional labeling always requires the express consent of Wildwuchs Brauwerk Hamburg. Wildwuchs Brauwerk Hamburg is entitled to bill deposits at market rates. Empty kegs must be returned in the same kind and quality and in perfect condition. For properly returned kegs, a corresponding deposit credit will be issued. Kegs not returned will be billed at the reasonable discretion of Wildwuchs Brauwerk Hamburg, but at least 50% of the replacement cost for a new kegs („deduction new for old“) after deduction of the deposit. The same applies if there is a negative empties balance at the termination of the business relationship.

§ 11 Applicable law, Jurisdiction Data protection
(1) This contract shall be governed by the laws of the Federal Republic of Germany (excluding the Convention on Contracts for the International Sale of Goods).
(2) Place of performance and exclusive place of jurisdiction for all disputes arising out of or in connection with this contract shall be Hamburg.
(3) We hereby inform the buyer pursuant to Section 4a (1) sentence 2 German Federal Data Protection Act (BDSG) and Section 4 (1) German Telecommunications Data Protection Act (TDDSG), and the buyer hereby consents, that we may collect, save and process all of his data from the business relationship and use our own anonymized and/or pseudonymized marketing and to disclose such data to affiliated third-party companies and to third parties engaged for the performance of the contract, especially shipping companies. The buyer’s aforementioned consent also comprises the disclosure of data to industry-specific credit agencies. This consent can be revoked at any time.

Bilingual text, German text prevails in case of doubt
This General Terms and Conditions of Sale and text shall be governed by and construed in accordance with the laws of Germany. It shall be executed in both the German and the English language. In the event of any inconsistency between the German and the English version the German version shall prevail.

 

GEWINNSPIELBEDINGUNGEN:

Teilnahme- und Datenschutzbedingungen für Wildwuchs Online-Gewinnspiele
  
1. Gewinnspielveranstalter/Kontakt
  
Veranstalter der Gewinnspiele auf der Facebook und den Instagram Seite „Wildwuchs“ ist die Wildwuchs Brauwerk Hamburg KG, Jaffestraße 8, 21109 Hamburg.
  
  2. Berechtigte Teilnehmer
  
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Versand der Gewinne kann nur an eine Postadresse in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erfolgen.
  
Mitarbeiter der Firma Wildwuchs, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte des Veranstalters sowie alle an der Veranstaltung und der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Werbeagenturen und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
  
Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adressen oder mehrere Facebook Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
  
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
  
  
  
3. Ermittlung und Bekanntgabe des/der Gewinner*in.
  
Gewinnspielteilnehmer haften für ihre eigenen Beiträge.
  
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.
  

  
Die Gewinnerermittlung erfolgt, sofern im Gewinnspiel-Beitrag nicht anders angegeben, per Losverfahren. Die Bekanntgabe des/der Gewinner erfolgt per E-Mail.
  
  
  
4. Gewinnübergabe und Datenschutz
  
Die zur Übersendung des jeweiligen in der Gewinnspielbeschreibung ausgelobten Preises benötigten Adressdaten werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert und verarbeitet. Die Versendung von ausgelobten Gewinnen erfolgt für den/die Gewinner – sofern nicht ausdrücklich in der Gewinnspielbeschreibung erwähnt – ohne weitere Zusatzkosten. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
  
Teilnehmern stehen im Hinblick auf ihre Daten Auskunfts-, Änderungs-, Löschungs- und Widerrufsrechte zu.
  
  Eine Speicherung und/oder Weitergabe zu Werbezwecken findet ausdrücklich nicht statt.
  
  
  
5. Haftung für eingesandte Beiträge/Bilder
  
Im Rahmen unserer Gewinnspiele eingesandte Beiträge, Kommentare und Bilder dürfen keinerlei beleidigende oder unwahre Inhalte enthalten oder gegen Urheber- und Markenrechte verstoßen. Jean&Len behält sich vor, solche Einsendungen zu löschen und den Einsender von der Gewinnspiel-Teilnahme auszuschließen. Gewinnspielteilnehmer haften für ihre eigenen Beiträge.
  
  
  
6. Störungen des Gewinnspiels
  
Der Gewinnspiel-Veranstalter behält sich eine Änderung, Anpassung oder vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels vor, wenn Umstände vorliegen, die einen solchen Schritt erforderlich machen. Manipulationen und Missbrauch unserer Gewinnspiele sind ausdrücklich untersagt.
  
Für das Auftreten von technischen Problemen während des Anmeldevorgangs zur Verlosung oder im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung übernehmen wir keine Haftung.
  
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.